-
Lesezeit ca. 2 Minuten, 17 Sekunden
News-ID 104626Ob No-Deal-Brexit oder doch noch ein Abkommen – für die Planung von Flugreisen hängt Einiges davon ab. Zum Beispiel bei der Wahl der Fluggesellschaft.
Wenn Sie mit Ryanair oder Easyjet planen
Brexit hin oder her – London ist eines der weltweit beliebtesten Ziele für Städtereisen! Aber was ist in Zeiten des Brexit zu beachten, wenn man beabsichtigt, einen Flug nach Großbritannien zu buchen?.
Wer einen Flug bei Ryanair oder Easyjet bucht, muss sich keine grauen Haare wachsen lassen, denn Ryanair ist eine irische Fluggesellschaft und die für die europäischen Länder zuständige Tochtergesellschaft von Easyjet hat ihren Sitz in Österreich. Damit bleiben dem Fluggast zumindest bei diesen beiden Fluggesellschaften die Entschädigungsansprüche, welche bei stornierten oder erheblich verspäteten Flügen von der Airline zu bezahlen sind, erhalten.
Wenn Sie mir britischen Airlines planen
Für Flüge mit britischen Fluggesellschaften bleibt abzuwarten, ob sich Briten und Rest-Europa bis zum 31.01.2020 auf einen „Deal“ verständigen können.
Wenn das nicht der Fall ist, es also zu einem harten Brexit kommt, dann dürften die Europäischen Standards und Ansprüche nicht mehr gelten.
Einigen sich hingegen die Briten und die EU auf ein Abkommen, dann ändert sich für Flugreisende im kommenden Jahr erst mal nichts. Denn bis zum Ende des Jahres 2020 gilt dann der „Status Quo“ weiter, damit während dieser Zeit ein vernünftiges Abkommen ausgehandelt werden kann. In der Folgezeit wird es zwischen Großbritannien und der EU wohl inhaltlich vergleichbare Regelungen geben, wie sie jetzt mit der Schweiz und mit Norwegen (beide gehören ebenfalls nicht zur EU) bestehen.
Eine Einigung wäre also auch im Sinne unzähliger Flugpassagiere!
Fragen dazu beantwortet gerne die Autorin Rechtsanwältin Johanna Steinle in der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Anwalt Reiserecht über Reiseplanung in Zeiten des Brexit
wurde veröffentlicht am 30. November 2019 in der Rubrik Allgemein
Content wurde 124 x angesehen
Anwalt Reiserecht über Reiseplanung in Zeiten des Brexit
bekannt im Internet werden
Wer will das nicht? Auf diesem Portal können PR-Agenturen und Unternehmen News veröffentlichen. Wissen bewegt – bloggen Sie News die ankommen.
Nutzen Sie zur Veröffentlichung von Content den Presseverteiler Connektar. Der Content wird auch auf Bekannt im Inernet erscheinen.
auf bekannt im Internet neu veröffentlicht
- Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
- PVC-Planen im Garten: Schutz, Ordnung und Vielseitigkeit
- Suchmaschinenoptimierter Content ist wichtig für Akquisition von Handwerksunternehmen
- Fondita: Global nachhaltig anlegen
- „Fondita Global Megatrends“ – Investieren in die großen Trends der Zukunft
- Kupfer und Zink zusammen ergeben Messing
- Toplage München Maxvorstadt – Immobilienreport 2024
- Spaß, Spannung und jede Menge Abwechslung – ZFA bei Prof. Dr. Dhom und Kollegen ist nahe am Traumjob
- Gold gegen Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum
Kategorien auf diesem Portal
bekannt im Internet – Archiv
bekannt im Internet werden