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    Der Bundestag hat beschlossen, dass Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern künftig nur noch maximal 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohnes an den Käufer weitergeben dürfen.

    Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern dürfen künftig nur noch maximal 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohnes an den Käufer weitergeben. Das hat der Bundestag beschlossen. Durch diese bundesweit einheitliche Neuregelung soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 656a bis 656d) werden folgende Änderungen verankert:

    Maklerverträge betreffend Wohnungen und Einfamilienhäuser bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel E-Mail).
    Wird der Makler aufgrund zweier Maklerverträge als Interessenvertreter für sowohl Käufer als auch Verkäufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
    Hat dagegen nur eine Partei die Entscheidung zur Einschaltung eines Maklers getroffen, ist sie verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen.
    Die ganze Meldung „Bundestag beschließt Neuaufteilung der Maklerkosten“ unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundestag-beschliesst-neuaufteilung-der-maklerkosten/

    Wenn auch Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen, die Sie verkaufen oder als Kapitalanlage in die Verwaltung geben möchten, sprechen Sie mit Ihrer Immobilienverwaltung.

    Über die Hausverwaltung Köln
    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

    Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwalter-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.

    Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

    Seit 2004 konzentriert sich die Immobilienverwaltung Schleumer ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

    Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

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    Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

    Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

    Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien-Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

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    Neuaufteilung der Maklerkosten bei Verkauf von Wohnungen und Häusern

    wurde veröffentlicht am 22. Mai 2020 in der Rubrik Allgemein
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